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Methodik

Berechnungsmethodik

Wie der Rechner deine Eingaben verarbeitet – Stand 2026.

Maßgeblichkeit: Bei Abweichungen zwischen dieser Erklärung und der aktuellen Berechnung ist die im Rechner implementierte Berechnung maßgeblich. Bitte melde erkennbare Fehler über die Kontaktseite.

Einkommensteuer-Tarif 2026

Die Einkommensteuer wird nach § 32a EStG für das Jahr 2026 berechnet. Das zu versteuernde Einkommen (ZvE) wird auf volle Euro abgerundet, die Steuer auf volle Euro gerundet.

ZvE-Bereich (2026) Grundlage im Rechner
bis 12.348 € Steuer 0 € (Grundfreibetrag)
12.349 € bis 17.799 € Progressionszone mit offizieller Formel
17.800 € bis 69.878 € Progressionszone mit offizieller Formel
69.879 € bis 277.825 € 42 % des ZvE abzüglich festem Betrag
ab 277.826 € 45 % des ZvE abzüglich festem Betrag

Bei verheirateten Nutzern mit Zusammenveranlagung wird das gemeinsame ZvE halbiert, die Steuer auf der Hälfte berechnet und anschließend verdoppelt (Splitting-Verfahren).

Geschätztes zu versteuerndes Einkommen (Hauptjob)

Für das Angestelltenverhältnis nutzt der Rechner eine von drei Eingabearten – in dieser Priorität:

  1. Direktes ZvE aus dem Steuerbescheid oder einer eigenen Schätzung
  2. Genauere Eingabe mit Werbungskosten, Sozialversicherungsbeiträgen und sonstiger Vorsorge (getrennt erfasst, ohne Doppelabzug)
  3. Einfache Schätzung: Jahresbrutto minus Arbeitnehmer-Werbungskosten-Pauschbetrag (1.230 € in 2026) minus ein pauschaler SV-Abzug, falls angegeben

Beim zweiten Angestelltenjob wird das Brutto des Nebenjobs pauschal wie ein einfaches Bruttoarbeitsverhältnis behandelt (Brutto minus 1.230 € Werbungskosten-Pauschbetrag).

Differenzmethode beim Nebenerwerb

Bei Nebengewerbe oder selbstständiger Nebentätigkeit wird die zusätzliche Einkommensteuer als Differenz zweier Vollberechnungen ermittelt:

  • Einkommensteuer auf ZvE ohne Nebengewinn
  • Einkommensteuer auf ZvE mit Nebengewinn (Gewinn aus Selbstständigkeit)

Die zusätzliche Steuer ist die positive Differenz beider Beträge. So wird der progressive Tarifverlauf für den Nebenerwerb grob abgebildet.

Bei selbstständiger Haupttätigkeit wird der Gewinn direkt als ZvE der Haupttätigkeit versteuert (ggf. zuzüglich ZvE des Ehepartners bei Zusammenveranlagung).

Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung betrifft im Rechner nur die Umsatzsteuer, nicht die Einkommensteuer auf den Gewinn.

  • Vorjahresumsatz über 25.000 € → Hinweis, dass die Regelung voraussichtlich nicht mehr möglich ist
  • Erwarteter Jahresumsatz über 100.000 € → Hinweis, dass die Regelung voraussichtlich nicht mehr anwendbar ist
  • Bei aktiver Kleinunternehmerwahl: Umsatzsteuer-Zahllast 0 €, keine Vorsteuererstattung

Umsatzsteuer netto / brutto

Bei Regelbesteuerung werden Einnahmen und Ausgaben getrennt als Netto- oder Bruttobetrag verarbeitet. Standard-Umsatzsteuersätze im Formular: 19 % oder 7 %.

  • Bruttoeingabe: Netto und Umsatzsteuer werden aus dem Bruttobetrag herausgerechnet
  • Nettoeingabe: Umsatzsteuer wird auf den Nettobetrag berechnet
  • Zahllast = Umsatzsteuer auf Einnahmen minus abziehbare Vorsteuer auf Ausgaben (mindestens 0 €)

Bei Kleinunternehmern und beim zweiten Angestelltenjob wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Gewerbesteuer

Gewerbesteuer wird nur bei gewerblicher Tätigkeit berücksichtigt, nicht bei freiberuflichen Tätigkeiten.

  • Gewerbeertrag wird auf volle 100 € abgerundet
  • Freibetrag: 24.500 €
  • Messzahl: 3,5 % auf den Gewerbeertrag über dem Freibetrag
  • Hebesatz: Standard 400 (vom Nutzer anpassbar) – Gewerbesteuer = Messbetrag × Hebesatz / 100

Kranken- und Pflegeversicherung

Der Rechner bildet keine automatische gesetzliche Beitragsberechnung ab, sondern nutzt deine Eingaben:

  • Pflichtversichert über Hauptjob / Familienversicherung: keine festen Zusatzbeiträge im Ergebnis; Hinweise im Rechner
  • Freiwillig gesetzlich versichert: monatliche Kranken- und Pflegebeiträge aus deinen Angaben × 12
  • Privat versichert: monatliche PKV-/PV-Beiträge abzüglich Arbeitgeberzuschuss (falls angegeben) × 12

Ob bei pflichtversicherten Nebentätigkeiten zusätzliche Beiträge anfallen, entscheidet die Krankenkasse im Einzelfall – das modelliert der Rechner nicht verbindlich.

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag wird als grobe Schätzung mit 5,5 % der tariflichen Einkommensteuer oberhalb der Freigrenze berechnet:

  • Ledige: Freigrenze bei Einkommensteuer 20.350 €
  • Verheiratete: Freigrenze bei Einkommensteuer 40.700 €

Bei der Differenzmethode wird der Soli als Differenz der Soli-Beträge vor und nach Berücksichtigung des Nebeneinkommens ermittelt. Die Milderungszone wird nicht exakt modelliert.

Weitere Bestandteile

  • Kirchensteuer: Prozentsatz auf die berechnete Einkommensteuer – automatisch nach Bundesland oder als eigener Satz
  • Gewinn: Umsatz (netto bei Regelbesteuerung) minus Ausgaben (netto bei Regelbesteuerung)
  • Steuerrücklage: Summe aus Einkommensteuer, Kirchensteuer, Soli und Gewerbesteuer × 1,1 (10 % Puffer)

Bewusst nicht vollständig berücksichtigte Sonderfälle

  • Exakte Solidaritätszuschlag-Milderungszone
  • Alle Besonderheiten der Steuerklasse VI beim Zweitjob (nur vereinfachte Gesamtschätzung)
  • Verlustverrechnung, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen über die ZvE-Eingaben hinaus
  • Freibeträge, Pauschalen und Einstufungen der Krankenkasse bei Nebentätigkeit
  • Umsatzsteuer-Sonderfälle (innergemeinschaftliche Lieferungen, Drittland, Kleinunternehmer-Wechsel im Jahr)
  • Hebesatz- und Gewerbesteuer-Sonderregeln einzelner Kommunen über die Nutzereingabe hinaus
  • Kapitalerträge, Vermietung, Minijob oder Mischformen, die nicht im Formular abgebildet sind