Angestellte mit Nebengewerbe
Du arbeitest festangestellt und möchtest nebenbei Geld verdienen.
Kostenloser Rechner für Deutschland
Schätze Umsatz, Gewinn, zusätzliche Steuer, Netto-Zusatz und echten Stundenlohn. Der Rechner hilft dir einzuschätzen, ob sich dein Nebengewerbe neben dem Hauptjob wirklich lohnt.
In 2 Minuten siehst du, wie viel von deinem Nebengewerbe nach Steuer, Umsatzsteuer und Rücklage ungefähr übrig bleibt.
Rechner
Gib realistische Jahreswerte ein. Alles wird lokal im Browser berechnet.
Zielrechnung
Du möchtest mindestens 25 € netto pro Stunde verdienen.
Vergleich
Vergleiche, wie sich Umsatz, Ausgaben und Zeitaufwand auf dein Ergebnis auswirken.
Einordnung
Du arbeitest festangestellt und möchtest nebenbei Geld verdienen.
Du willst testen, ob sich eine Idee wirtschaftlich lohnt, bevor du viel Zeit investierst.
Du möchtest verstehen, wie Umsatz, Ausgaben, Steuer und Netto zusammenhängen.
Nicht geeignet für komplexe Fälle wie GmbH, mehrere Gesellschafter, Mitarbeiter, hohe Investitionen oder internationale Umsätze.
Einfach erklärt
Der Umsatz ist alles, was du einnimmst. Davon ziehst du deine Betriebsausgaben ab. Erst der Gewinn ist der Betrag, der grob für Steuer und Netto übrig bleibt.
Der Gewinn aus dem Nebengewerbe kommt zu deinem Hauptjob hinzu. Deshalb kann der zusätzliche Gewinn mit einem höheren Steuersatz belastet werden. Der Rechner nutzt dafür eine vereinfachte Schätzung.
Ein Nebengewerbe kann gut klingen, aber viel Zeit kosten. Der Netto-Stundenlohn zeigt, was nach grober Steuer pro Arbeitsstunde übrig bleibt.
Bei gesetzlicher Krankenversicherung kann ein umfangreiches Nebengewerbe relevant werden. Entscheidend sind unter anderem Gewinn, Zeitaufwand und ob dein Hauptjob weiter im Vordergrund steht.
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es bei der Gewerbesteuer einen Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag. Darunter fällt häufig keine Gewerbesteuer an. Oberhalb kann sie relevant werden.
Seit 2025 sind vor allem zwei Grenzen wichtig: 25.000 € im Vorjahr beziehungsweise im Gründungsjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. Vorteil: meist keine Umsatzsteuer auf Rechnungen. Nachteil: meist kein Vorsteuerabzug.
Wissen
Die folgenden Abschnitte helfen dir, das Ergebnis grob einzuordnen. Sie ersetzen keine individuelle Prüfung.
Beim Nebengewerbe wird nicht der Umsatz versteuert, sondern der Gewinn. Der Gewinn kommt zu deinem Einkommen aus dem Hauptjob hinzu. Dieser Nebenerwerb Rechner schätzt die zusätzliche Einkommensteuer deshalb nur grob.
Die Kleinunternehmerregelung kann den Start erleichtern, weil du normalerweise keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweist. Seit 2025 sind besonders 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € laufender Jahresumsatz wichtig.
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es einen Freibetrag von 24.500 € Gewinn beziehungsweise Gewerbeertrag. Oberhalb kann Gewerbesteuer relevant werden.
Ein Nebengewerbe kann für die Krankenversicherung wichtig werden, wenn Gewinn und Zeitaufwand steigen. Frage im Zweifel direkt bei deiner Krankenkasse nach.
Netto bleibt das, was nach Ausgaben und grob geschätzter Steuer übrig ist. Wichtig ist auch der Netto-Stundenlohn Selbstständigkeit, weil er den echten Aufwand sichtbar macht.
Wenn du dauerhaft mit Gewinnerzielungsabsicht arbeitest, kann eine Anmeldung nötig sein. Gewerbliche und freiberufliche Tätigkeiten werden unterschiedlich behandelt.
Empfehlungen
Diese Bereiche solltest du früh sauber aufsetzen, damit Buchhaltung, Steuern und Zahlungen nicht unübersichtlich werden.
Trenne private und geschäftliche Einnahmen von Anfang an. Das macht Buchhaltung und Steuererklärung deutlich einfacher.
Geschäftskonto vergleichenSchreibe Rechnungen, erfasse Ausgaben und behalte deine Zahlen im Blick.
Buchhaltungstool ansehenNutze saubere Rechnungen, Angebotsvorlagen und Checklisten für deinen Start.
Vorlagen ansehenHinweis: Einige Links können Empfehlungslinks sein. Für dich entstehen dadurch keine Mehrkosten.
FAQ
Wenn du dauerhaft mit Gewinnerzielungsabsicht tätig bist, musst du in vielen Fällen ein Gewerbe anmelden. Freiberufliche Tätigkeiten können anders behandelt werden. Im Zweifel solltest du beim Gewerbeamt oder steuerlich nachfragen.
Das hängt von Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Tätigkeit ab. Häufig muss ein Nebengewerbe angezeigt oder genehmigt werden. Es darf deinen Hauptjob nicht beeinträchtigen und keine Konkurrenz zum Arbeitgeber darstellen.
Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist du in der Regel keine Umsatzsteuer aus. Bei Regelbesteuerung musst du grundsätzlich Umsatzsteuer berechnen und ans Finanzamt abführen.
Die Kleinunternehmerregelung kann den Start erleichtern. Du weist meist keine Umsatzsteuer aus, kannst aber in der Regel auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen ziehen. Ab 2025 sind insbesondere 25.000 € und 100.000 € Umsatzgrenzen relevant.
Viele legen vorsichtig 30 bis 40 Prozent des Gewinns zurück. Der Rechner zeigt dir eine grobe empfohlene Rücklage. Die echte Steuer kann abweichen.
Bei einem kleinen Nebengewerbe neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob oft nicht automatisch. Wenn Gewinn oder Zeitaufwand stark steigen, kann die Krankenkasse die Tätigkeit anders einordnen. Kläre das direkt mit deiner Krankenkasse.
Wenn nach Ausgaben und Steuern nur wenig übrig bleibt oder der Netto-Stundenlohn sehr niedrig ist, lohnt es sich wirtschaftlich oft nicht. Für Erfahrung, Aufbau oder spätere Skalierung kann es trotzdem sinnvoll sein.
Ein Verlust kann steuerlich relevant sein, muss aber zur Tätigkeit passen. Dauerhafte Verluste können problematisch werden, wenn das Finanzamt keine Gewinnerzielungsabsicht erkennt.
Mit Nebengewerbe oder selbstständigen Einkünften musst du in der Regel eine Steuererklärung abgeben und den Gewinn erklären, zum Beispiel über eine Einnahmenüberschussrechnung.
Das hängt von deinen Kunden und Kosten ab. Wenn du vor allem Privatkunden hast und geringe Ausgaben, kann Kleinunternehmer einfach sein. Wenn du viele Investitionen hast oder Geschäftskunden bedienst, kann Regelbesteuerung sinnvoller sein.
Rechtliches
Hier findest du Impressum, Datenschutz, Haftungsausschluss und Hinweise zur Nutzung des Rechners.
E-Mail: patick.dzierzawski@icloud.com
Diese Website verarbeitet Eingaben des Rechners lokal im Browser. Die eingegebenen Werte werden nicht an einen Server übertragen, sofern keine zusätzlichen Analyse-, Tracking-, Kontaktformular- oder Drittanbieterfunktionen eingebunden werden.
Die im Rechner eingegebenen Werte werden nur zur unmittelbaren Berechnung im Browser genutzt. Eine Speicherung auf einem Server findet nicht statt.
Beim Aufruf der Website können durch den Hosting-Anbieter technisch notwendige Zugriffsdaten verarbeitet werden, zum Beispiel IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Zugriffs, aufgerufene Datei, Browsertyp und Betriebssystem. Diese Verarbeitung erfolgt zur technischen Bereitstellung, Sicherheit und Stabilität der Website.
Diese Website verwendet derzeit keine eigenen Tracking-Cookies und keine Analyse-Tools. Falls später Analyse-, Werbe- oder Affiliate-Dienste eingebunden werden, muss diese Datenschutzerklärung entsprechend erweitert werden.
Falls später Empfehlungs- oder Affiliate-Links eingebunden werden, kann der Betreiber dieser Website eine Provision erhalten, wenn Nutzer über solche Links ein Angebot wahrnehmen. Für Nutzer entstehen dadurch keine Mehrkosten.
Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies insbesondere auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur technisch sicheren und funktionsfähigen Bereitstellung der Website.
Nutzer haben nach Maßgabe der DSGVO insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.
Mai 2026
Der Nebenerwerbsrechner dient ausschließlich der groben Orientierung. Die Inhalte und Ergebnisse ersetzen keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Versicherungsberatung.
Alle Berechnungen sind vereinfachte Schätzungen. Steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und rechtliche Folgen hängen vom Einzelfall ab.
Es wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Berechnungen und Inhalte übernommen.
Für Inhalte externer Websites, auf die verlinkt wird, ist der jeweilige Anbieter verantwortlich.
Falls später Empfehlungs- oder Affiliate-Links eingebunden werden, kann der Betreiber dieser Website eine Provision erhalten, wenn Nutzer über solche Links ein Angebot wahrnehmen. Für Nutzer entstehen dadurch keine Mehrkosten.